Stellungnahme von IMAK und GZM zur Materialtestung
Dr. Rudolf Meierhöfer, Lehrer der International Medical Society of Applied Kinesiologoy (IMAK), Dental-Diplomate.
zahnärztlicher Fortbildungsreferent der „International Medical Society of Applied Kinesiology“ (IMAK).
Der richtige Einsatz zahnärztlicher Materialien und deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus besonders bei fehlerhafter Anwendung nehmen in der zahnmedizinischen Fachpresse einen immer größeren Raum ein. Dentalmaterialien werden nicht nur physiologisch enormen Belastungen durch Druck, Zug, Torsion, Feuchtigkeit, Temperatur oder pH- Wechsel ausgesetzt. Durch Kontakte mit Medikamenten, Nahrungsmitteln, Mundhygienemaßnahmen oder Interaktionen mit bereits inkorporierten Materialien unterliegen sie zusätzlichen Belastungen.
Körperfremde Materialien bergen immer die Möglichkeit einer Patientenschädigung. Daher darf hierbei der Grundsatz - das Maß des Nutzens für den Patienten muß die Möglichkeit einer möglichen Patientenschädigung überwiegen - nicht verletzt werden. Dieser Grundsatz wurde in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt und auch ein Medizinproduktegesetz, das die klare Alleinverantwortung des Zahnarztes für die gesamte Behandlung inclusive aller verwendeten Materialien regelt, wird daran nur wenig ändern. (5)
Da derzeit nur wenige wissenschaftlich anerkannte individuelle Testverfahren und diese nur mit eingeschränkter Aussagekraft zur Verfügung stehen, die komplementär- medizinischen Verfahren aber großen Wert gerade auf die patientenspezifische Testung legen, ist es wichtig, daß Vorgaben zur Durchführung der Materialtestung definiert werden. Nur so lassen sich Vorbehalte gegeneinander überwinden und Austausch untereinander fördern.
Die derzeit für Testungen verwendeten Proben werden üblicherweise konfektionierten Testsätzen entnommen. Die meisten Probekörper entsprechen nicht annähernd den Forderungen, die an sie gestellt werden müssen:
Die Testkörper sollen - in Anlehnung an die DIN- Norm V 13930 / Testkörper für biologische Prüfung in Zellkulturen – als runde Scheibe mit flacher Oberfläche, ca. 13 mm Durchmesser und 0,5 mm Stärke hergestellt werden und sämtliche Arbeitsgänge durchlaufen, die ein entsprechendes Werkstück oder Material in dem herstellenden Labor oder der Zahnarztpraxis ebenfalls durchlaufen würde. (3/4)
3. Verbindungstechniken:
Kann auf Materialkombinationen mit Verbindungstechniken wie Löten, Kleben, Lasern nicht verzichtet werden, sollten diese ebenfalls als Kombi- Testplättchen in dem vorgegebenen Gesamtdurchmesser und mit der entsprechenden Verbindungsnaht vorliegen. Die Verbindungsnaht liegt in der Mitte des Probekörpers.
Kunststoffprüfkörper müssen frisch hergestellt werden, weil Zellkulturuntersuchungen zeigen, dass die zytotoxische Wirkung mit zunehmender Auslagerungsdauer abnimmt. (8)
Wie bei den metallischen Testkörpern gilt auch hier, daß die Testkörper entsprechend den laborspezifischen Verarbeitungsgewohnheiten auspolymerisiert und behandelt werden.
2. Charge´, Bernd: Reproduzierbare Arbeitsgänge, GZM – Praxis und Wissenschaft, Verlag für Ganzheitliche Medizin Dr. E. Wühr, Kötzting, 1/ 1999